Finanzielle Förderung, Zuschüsse, Stipendien & Finanzierung beantragen – so geht’s!

Schlagwortwolke Finanzielle Förderung, Zuschüsse, Stipendien, Finanzierung

Bildung ist wichtig, aber leider gibt es sie nur selten umsonst. Sie kostet dich Zeit, manchmal Nerven und natürlich auch Geld. Aber: Es wird sich für dich lohnen! Du investierst nicht nur in dich, sondern auch in deine berufliche Zukunft. Und damit sicherst du dir größere Chancen auf einen interessanten Arbeitsplatz oder auf einen einfacheren Wiedereinstieg in den Beruf.

Damit dein Vorhaben nicht an deinen finanziellen Möglichkeiten scheitert, gibt es zahlreiche finanzielle Förderungen, Stipendien und Zuschüsse. Allerdings kommt nicht jede Förderung für jedes Bildungsvorhaben in Frage. Oftmals ist auch eine Kombination von mehreren Fördermitteln ausgeschlossen. Außerdem musst du für die Inanspruchnahme immer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Solltest du für keine der nachfolgenden Förderungen, Zuschüsse oder Stipendien in Frage kommen, hast du noch die Möglichkeit den Weg der Finanzierung zu gehen.

Finanzielle Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es viele. Erfahre jetzt von den wichtigsten Fördermitteln, die es für deinen Schulabschluss, deine Ausbildung, deine Fortbildung oder dein Studium geben kann. Los geht’s!


Schüler-BAföG

Du möchtest deinen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss, deine Fachhochschulreife oder dein Abitur nachholen? Dann besteht die Möglichkeit zur staatlichen Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem sogenannten Schüler-BAföG.

Die gute Nachricht ist, dass du das Schüler-BAföG als vollen Zuschuss erhältst. Das bedeutet, dass du das erhaltene Geld nicht zurückbezahlen musst. Die Höhe des Schüler-BAföGs hängt vom Einzelfall ab. Sie ist einerseits abhängig von der Schulform und andererseits von deiner individuellen Lebenssituation, sowie von der Höhe deines Einkommens beziehungsweise des Einkommens deiner Eltern.

Du darfst zu Beginn deiner Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Um das Schüler-BAföG zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das genau sind, erfährst du auf BAföG.

Da die Förderung frühestens mit der Beantragung beginnt, solltest du deinen Antrag unbedingt vor dem Beginn deiner Weiterbildung stellen. Du kannst den Antrag digital oder in Papierform bei dem für dich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen.

Schüler-BAföG kannst du zum Beispiel beantragen für das Nachholen von:

Kindergeld

Du bist zwischen 18 und 25 Jahre alt und möchtest eine schulische oder berufliche Weiterbildung machen? Dann hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld.

Das kann übrigens auch der Fall sein, wenn du schon einen eigenen Haushalt hast und dich selbst versorgst. Dann könntest du das Kindergeld sogar direkt selbst erhalten und nicht erst über deine Eltern bekommen.

Ob du einen Anspruch auf Kindergeld hast, wie hoch es für dich ausfällt und wie lange du es erhalten kannst, erfährst du bei der für dich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Die Familienkasse ist dann auch für die Bearbeitung deines Antrags zuständig. Einen Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren können du oder deine Eltern online stellen.

Stelle den Antrag unbedingt zeitnah um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Frist zur rückwirkenden Zahlung von Kindergeld beträgt nur 6 Monate.

Kindergeld kannst du zum Beispiel beantragen für das Nachholen von:

Berufsausbildungsbeihilfe

Du absolvierst gerade deine erste betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf? Deine Ausbildungsstätte ist so weit von deinem Elternhaus entfernt, dass du eine eigene Wohnung benötigst?

Das kann leider alles ziemlich teuer werden. Die Ausbildungsvergütung reicht in den seltensten Fällen aus, um alle anfallen Ausgaben und deinen Lebensunterhalt zu bezahlen. Aber keine Sorge! In diesem Fall besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als monatlicher Zuschuss gewährt. Das bedeutet, du musst später nichts zurückzahlen. Ausführliche Informationen über die Berufsausbildungsbeihilfe erhältst du bei der Bundesagentur für Arbeit.

Da Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend bezahlt wird, solltest du den Antrag so früh wie möglich stellen. Sobald du deinen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast, kannst du den Antrag online stellen.

Berufsausbildungsbeihilfe kannst du zum Beispiel beantragen für das Nachholen von:

Weiterbildungsstipendium

Du hast deine staatlich anerkannte Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen und bist unter 25 Jahre alt? Herzlichen Glückwunsch! Damit giltst du als begabt und kommst eventuell für die sogenannte Begabtenförderung in Frage.

Bei einer nebenberuflichen Fortbildung oder einem nebenberuflichen Studium haben Begabte die Möglichkeit, sich mit einem Weiterbildungsstipendium der SBB fördern zu lassen. Dabei würdest du Zuschüsse für zum Beispiel Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und notwendige Arbeitsmittel erhalten. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden.

Um mit einem Weiterbildungsstipendium gefördert werden zu können, musst du dich dafür bewerben. Beachte, dass du dich nur für zukünftige Fortbildungsmaßnahmen bewerben kannst. Bereits begonnene Fortbildungen können leider nicht mehr gefördert werden.

Bevor du dich bewirbst, solltest du zuerst überprüfen, ob du überhaupt die erforderlichen Voraussetzungen erfüllst. Wenn das Ergebnis positiv ausfällst, kannst du mit der für dich zuständigen Berufsbildungsstelle, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war (z.B. IHK), Kontakt aufnehmen. Diese sendet dir dann die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu. Viel Erfolg!

Für das Weiterbildungsstipendium kannst du dich z. B. bewerben für das Nachholen von:

Aufstiegs-BAföG

Du möchtest nach deiner beruflichen Ausbildung eine darauf aufbauende Fortbildung absolvieren? Dann kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen mit Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) finanzieren. Das ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), mit der mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse gefördert werden. Deiner ist bestimmt auch dabei.

Einerseits besteht das Aufstiegs-BAföG es aus einem Kredit, den du zurückzahlen musst. Andererseits aus einem Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Und wenn du deine Fortbildung erfolgreich abschließt, hast du auch noch die Möglichkeit einen Leistungserlass in Höhe von 50 % zu beantragen. Planst du vielleicht eine Existenzgründung und machst dich nach deiner Fortbildung selbstständig? Dann kannst du dich sogar über einen Erlass von 100 % freuen. Du siehst, das Aufstiegs-BAföG hat sehr viel Sparpotenzial.

Gefördert werden bei einer nebenberuflichen Fortbildung in Teilzeit sowohl die Lehrgangskosten als auch die Prüfungskosten. Zusätzlich erhältst du noch einen Zuschuss für anfallende Materialkosten. Absolvierst du deine Fortbildung in Vollzeit wird auch noch der Lebensunterhalt gefördert.

Umfassende Informationen darüber, ob und in welcher Höhe du diese Förderung erhalten kannst, erhältst du auf Aufstiegs-BAföG und KFW. Alles Wichtige über die Beantragung findest du direkt hier. Den Antrag kannst du übrigens online stellen.

Aufstiegs-BAföG kannst du beantragen für das Nachholen von:

BAföG für Studierende

Du hast dich für ein Studium entschieden und weißt noch nicht, wie du das finanzieren sollst? Dann solltest du überprüfen, ob du die Voraussetzungen erfüllst, um BAföG erhalten zu können.

Studierende können BAföG zur einen Hälfte als Zuschuss erhalten, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Zur anderen Hälfte besteht es aus einem zinslosen Darlehen. Auch wenn der Darlehensanteil höher ist, musst du nie mehr als 10.010 € zurückzahlen. Und wenn du dein Darlehen schon vor Fälligkeit ganz oder teilweise zurückzahlen kannst, bekommst du sogar einen Teil deiner Schulden erlassen.

Alle Infos auf einen Blick erhältst du auf BAföG. Den Antrag kannst du schriftlich oder digital beim für dich zuständigen Studierendenwerk stellen.

BAföG kannst du beantragen für das Nachholen von:

Aufstiegsstipendium

Du hast sehr erfolgreich eine Berufsausbildung oder Fortbildung abgeschlossen, bist mindestens zwei Jahre berufstätig gewesen und strebst jetzt ein Studium an?

Für ein geplantes Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, hast du die Möglichkeit, dich mit einem Aufstiegsstipendium der SBB fördern zu lassen. Du würdest dabei neben dem Stipendium auch noch Büchergeld und bei Bedarf eine Betreuungspauschale für Kinder erhalten. Die Förderung erfolgt einkommensunabhängig.

Um eine Chance auf das Aufstiegsstipendium zu erhalten, kannst du dich online bewerben. Die Bewerbung muss unbedingt vor dem Beginn des Studiums erfolgen. Solltest du zu den Glücklichen gehören, die eine Stipendienzusage bekommen, hast du ein Jahr Zeit um mit dem Studium zu beginnen. Viel Glück!

Für das Aufstiegsstipendium kannst du dich bewerben für das Nachholen von:

Bildungsurlaub

Du bist berufstätig und möchtest eine zeitlich eher kurze Weiterbildung absolvieren? Dann ist Bildungsurlaub ideal für dich. Das gilt übrigens auch, wenn dein Bildungsvorhaben nichts mit deinem eigentlichen Beruf zu tun hat.

Der Bildungsurlaub, auch Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Fortbildungsurlaub genannt, ist ein Förderangebot, welches von einem Großteil der Bundesländer angeboten wird. Für die Teilnahme an einer als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltung hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Die Kosten für deinen Kurs, Anreise, Unterkunft usw. musst du allerdings selbst tragen.

Die Anspruchsdauer variiert je nach Bundesland zwischen 5 und 10 Arbeitstagen innerhalb von 1 – 2 Jahren. Auch die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind in vielen Bundesländern unterschiedlich.

Alle wichtigen Informationen und auch die entsprechenden Antragsformulare, erhältst du beim Klick auf dein Bundesland:

Bayern und Sachsen bieten diese Förderung leider nicht an.

Beachte bitte, dass du deinen Arbeitgeber einige Wochen bis Monate vor dem Beginn deiner Weiterbildung und der geplanten Inanspruchnahme von Bildungsurlaub informieren musst.

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (AZAV)

Du bist zurzeit arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in Kurzarbeit? Dann nutze diese Zeit für eine berufliche Weiterbildung. Bei den Kosten unterstützt dich unter bestimmten Voraussetzungen die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter mit einem Bildungsgutschein.

Zu den förderbaren Kosten gehören zum einen die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren, aber auch Unterkunftskosten und Fahrtkosten, Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Bücher) oder eine Kinderbetreuung.

Der Bildungsgutschein ist leider eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass du keinen Rechtsanspruch darauf hast. Außerdem muss deine Weiterbildung für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen sein.

Um den Bildungsgutschein zu erhalten, ist eine persönliche Beratung erforderlich. Wende dich dazu unbedingt vor Beginn deiner gewünschten Weiterbildungsmaßnahme an die für dich zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Übrigens: Wenn du mit einem Bildungsgutschein gefördert wirst, kannst du unter Umständen nach erfolgreicher Prüfung eine Geldprämie, die sogenannte Weiterbildungsprämie, erhalten.

Den Bildungsgutschein kannst du zum Beispiel beantragen für das Nachholen von:

Weiterbildungsprämie der Agentur für Arbeit

Du hast im Rahmen einer Umschulung einen neuen Beruf erlernt und die Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt? Herzlichen Glückwunsch! Das ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für dich, es besteht auch die Möglichkeit, dass du die Voraussetzungen für den Erhalt einer finanziellen Prämie erfüllst.

Die Weiterbildungsprämie ist leider eine Ermessensleistung. Das heißt, dass du keinen Rechtsanspruch darauf hast.

Um zu prüfen, ob deine Ausbildung (IHK/HWK) die Voraussetzungen für den Erhalt der Weiterbildungsprämie erfüllt, musst du dich mit der für dich zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter in Verbindung setzen.

Die Weiterbildungsprämie kannst du beantragen für das Nachholen von:

Förderprogramme der Bundesländer

Viele Bundesländer bieten Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern an. Sie werden zum Beispiel als Bildungsscheck, Aufstiegsbonus oder Meisterprämie bezeichnet. Die Angebote und Voraussetzungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

Ausführliche Informationen über die Fördermöglichkeiten deines Bundeslandes findest du hier:

Förderung durch Arbeitgeber

Du planst eine Weiterbildung neben deiner beruflichen Tätigkeit? Damit eröffnet sich dir eine weitere Möglichkeit der finanziellen Förderung. Wenn du dich weiterbildest, kommt dein neues Wissen schließlich nicht nur dir zugute. Auch dein Arbeitgeber wird langfristig davon profitieren.

Deshalb solltest du am besten vor Beginn deiner gewünschten Weiterbildungsmaßnahme um ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber bitten. Für den Erfolg eines solchen Gesprächs ist eine gute Vorbereitung besonders wichtig. Notiere dir die Vorteile, die dein Arbeitgeber durch deinen neuen Bildungsabschluss haben kann. Erkläre ihm auch, wie du danach noch besser zum zukünftigen Erfolg des Unternehmens beitragen kannst.

Ob dein Arbeitgeber dich finanziell unterstützt oder dir sogar die kompletten Kosten erstattet, hängt zum großen Teil von deinem eigenen Verhandlungsgeschick ab. Viel Erfolg!

Förderung durch Bildungsanbieter

Viele Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen, zum Beispiel Fernschulen und Fernhochschulen, bieten ihren Kunden finanzielle Förderung an. Arbeitslose, Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Rentner:innen und Pensionär:innen sowie Schwerbehinderte können sich oftmals über weitere Vergünstigungen und Nachlässe in Höhe von bis zu 10 % freuen. Auch ehemalige Teilnehmer:innen haben die Chance einen Rabatt von bis zu 15 % zu erhalten.

Frag‘ also unbedingt bei deinem Bildungsanbieter nach, ob es bei ihm Sparmöglichkeiten gibt. Viel Glück!

Beispielsweise bieten folgende Bildungsanbieter Rabatte an:

Förderung durch Bundeswehr

Du arbeitest aktuell als Soldat:in für die Bundeswehr und möchtest dich auf dein ziviles Berufsleben vorbereiten? Ein höherer Schulabschluss, eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung können eine gute Basis für deine zukünftige Karriere sein.

Besonders Fernunterricht oder ein Fernstudium würden sich für dich sehr gut eignen. So kannst du dich bereits während deiner aktiven Dienstzeit auf deine berufliche Zukunft vorbereiten.

Um eine Förderung zu erhalten, musst du dich unbedingt vor einer Anmeldung und dem Beginn deiner gewünschten Weiterbildung vom Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr beraten lassen. Sonst verfällt eventuell dein Anspruch auf eine mögliche Erstattung der Kosten.

Eine Förderung durch die Bundeswehr kannst du z. B. beantragen für das Nachholen von:

Steuerliche Absetzbarkeit

Hinweis: Der nachfolgende Text stellt keine steuerrechtliche Beratung dar.

Die Kosten für deine Weiterbildung sind eventuell steuerlich als Werbungskosten beziehungsweise Sonderausgaben absetzbar. Das heißt, du kannst Steuern sparen und damit möglicherweise viel Geld.

Folgende Kosten können bei deiner Weiterbildung anfallen:

  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Seminargebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand

Ob und in welcher Höhe deine Weiterbildungskosten bei der Ermittlung deines zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden können, ist individuell sehr unterschiedlich und nichts so einfach zu beantworten.

Um zu erfahren, ob eine steuerliche Absetzbarkeit für dich und deine angestrebte Weiterbildung in Frage kommt, solltest du dich auf jeden Fall beraten lassen. Für eine professionelle Beratung kannst dich entweder an deinen Steuerberater oder an dein zuständiges Finanzamt wenden.

Studienkredit (KfW 174)

Du möchtest unbedingt ein Studium oder eine Promotion machen und keine der oben genannten Fördermittel kommen für dich in Frage oder aber sie reichen nicht aus? Das ist wirklich schade, aber deswegen solltest du deinen Traum auf keinen Fall aufgeben. Dir bleibt schließlich immer noch die Möglichkeit, für dein Bildungsvorhaben eine Finanzierung in Anspruch zu nehmen.

Studierende, die ein Studium in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder im Fernstudium absolvieren, haben die Möglichkeit den zinsgünstigen Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Sofern du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du eine monatliche Auszahlung von bis zu 650 € erhalten.

Alle wichtigen Informationen zum Studienkredit und Formulare zur Beantragung erhältst du auf KfW.

Der Studienkredit ist übrigens kombinierbar mit dem BAföG und dem Bildungskredit der KfW (173).

Den Studienkredit kannst du beantragen für das Nachholen von:

Bildungskredit (KfW 173)

Du hast bereits eine Weiterbildung begonnen, befindest dich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase und so langsam geht dir das Geld aus. Auf keinen Fall solltest du jetzt aufgrund von finanziellen Engpässen aufgeben und deine Weiterbildung abbrechen. Dafür bist du schon zu weit gekommen und es wäre viel zu schade um deinen bisherigen Einsatz.

Studierende und Schüler:innen haben in so einem Fall die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Bildungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Du beziehungsweise deine Ausbildung müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen um monatlich zwischen 100 und 300 € zu erhalten.

Alle wichtigen Informationen zum Bildungskredit und Formulare zur Beantragung erhältst du auf KfW.

Der Bildungskredit ist übrigens kombinierbar mit dem BAföG und dem Studienkredit der KfW (174).

Den Bildungskredit kannst du zum Beispiel beantragen für das Nachholen von: